Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2010 - 10 AS 3/10   

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https://dejure.org/2010,4240
BAG, 23.06.2010 - 10 AS 3/10 (https://dejure.org/2010,4240)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 10 AS 3/10 (https://dejure.org/2010,4240)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 (https://dejure.org/2010,4240)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Das Ende der Tarifeinheit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mehrere Tarife in einer Klinik: das geht

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber fordern Tarifeinheit - Allheilmittel oder Selbstzweck?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifpluralität in Betrieben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1045
  • ZIP 2010, 1309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 10 AS 3/10
    Angesichts der vom Vierten Senat im Beschluss vom 27. Januar 2010 (- 4 AZR 549/08 (A) -) ausführlich und überzeugend dargelegten Begründung sieht der Zehnte Senat von einer weiteren Begründung ab.
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus BAG, 23.06.2010 - 10 AS 3/10
    Der Zehnte Senat hat bisher angenommen, nach dem Grundsatz der Spezialität komme hier allein der Tarifvertrag zur Anwendung, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehe und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebs und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht werde (Senat 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 120, 1).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Der Zehnte Senat hat mit Beschluss vom 23. Juni 2010 (- 10 AS 3/10 -) über die Anfrage des erkennenden Senats entschieden.

    Es bestehe "kein hinreichender Grund, die damit im Gesetz angelegte Möglichkeit auszuschließen, dass für verschiedene Arbeitnehmer im Betrieb unterschiedliche Tarifverträge gelten" (BAG 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 -).

  • BSG, 12.10.2016 - B 11 AL 6/15 R

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Rechtmäßigkeit einer

    Ob das Überwiegensprinzip als Auslegungsgrundsatz nach Aufgabe der Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität im Betrieb noch heranzuziehen ist, ist umstritten, kann hier jedoch dahinstehen (bejahend Stamer in Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, 2. Aufl 2016, Teil 8 RdNr 53; Boemke/Sachadae, BB 2011, 1973, 1975; LAG Baden-Württemberg vom 23.1.2013 - 4 Sa 58/12 - juris RdNr 83; ablehnend Popp in Böhm/Hennig/Popp, Zeitarbeit, 3. Aufl 2013, RdNr 1167; Bissels/Khalil, BB 2013, 315, 318; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, 390, 391; Urban-Crell/Hurst in Urban-Crell/Germakowski/Bissels/Hurst, AÜG, 2. Aufl 2013, § 3 RdNr 140; Röller in Küttner, Personalbuch 2016, 23. Aufl, Equal Pay, RdNr 9; vgl zur Aufgabe des Prinzips der Tarifeinheit BAG vom 7.7.2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80 sowie BAG vom 23.6.2010 - 10 AS 3/10) .
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Diese Rechtsprechung hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts auf einen Anfragebeschluss des 4. Senates vom 27. Januar 2010 (- 4 AZR 537/08 (A) -, juris ) modifiziert (Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 -, juris).

    Insbesondere enthalte das Tarifvertragsgesetz keinen insoweit vorgehenden Grundsatz der Tarifeinheit (BAG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 -, juris, Rn. 1 und 2).

  • LAG Hessen, 26.05.2014 - 17 Sa 1111/13

    Zur Frage der geschuldeten Arbeitszeit bei weiteren Betriebsübergängen innerhalb

    cc) Die vom Kläger zitierte Entscheidung (BAG 23. Juni 2010 - 10 AS 3/10 - ZIP 2010, 1309) ist nicht einschlägig.
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